Memmingen
13.07.2015 / Memmingen

Antrag Sanierung Hallen- und Freibad Memmingen

Antrag der CSU- Stadtratsfraktion zu TOP 3: Sanierung Hallenbad; weiteres Vorgehen


Mit dem Beschluss des Stadtrates vom 9.12.2008 zur Planung für einen neues kombiniertes Hallen- und Freibad mit damals geschätzten Gesamtbaukosten von etwa 28,0 Mio brutto war den Mitgliedern  des Stadtrats durchaus bewusst, dass eine solche große Investition nur bei äußerst günstigen Rahmenbedingungen innerhalb des städtischen Haushalts möglich sein dürfte. 

Dringende andere Investitionen wie der Neubau von Schulen, aber insbesondere auch deutliche Mittelbindung für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in den kommenden Jahren führen nach unserer festen Überzeugung dazu, dass mindestens für die kommenden 10 bis 15 Jahre nicht mit dem Neubaus eines kombinierten Hallen- und Freibades gerechnet werden kann.


Somit begrüßen wir die Aufnahme von umfassenden Sanierungsmaßnahmen am städtischen Hallenbad außerordentlich. Die heute bekannte Beschlussvorlage sieht dabei vor allem umfangreiche Maßnahmen aus dem weiten Feld haustechnischer Geräte, Installationen und Einrichtungen vor. 

Maßnahmen zur Steigerung der räumlichen und funktionalen Attraktivität des Bades sind nur in geringem Umfang erkennbar. Wir meinen, dass die Gelegenheit genützt werden sollte, im Rahmen einer vom Stadtrat zu begrenzenden Summe zielführende Vorschläge für eine Attraktivitäts-steigerung  erarbeiten zu lassen. 

Dazu und zur gesamt baulichen Begleitung der Maßnahme sollte ein Bauausschuss Bäder installiert werden.  Ferner empfehlen wir eindringlich, die Maßnahme nicht in 5 Bauabschnitte aufzuteilen.  Dies führt nicht nur zu ständigen Übergangslösungen, sondern insbesondere auch zu erheblichen Mehrkosten. Bereits durchgeführte vergleichbare Maßnahmen anderer Kommunen belegen eine nahezu ausschließliche Durchführung in max. 24 Monaten.


Die CSU- Stadtratsfraktion stellt deshalb folgenden Ergänzungsantrag:


1. Die Sanierungsplanungen für das Hallenbad sind auf der Grundlage der Voruntersuchungen der 

    Firma Fritz Planung  GmbH, Bad Urach, weiterzuführen.

    Eine zügige Durchführung wird beabsichtigt und auf derzeit max. 24 Monate begrenzt. 

    Der genaue Zeitablauf wird in einem noch zu installierenden „Bauausschuss Bäder“ festgelegt.


2. Vor Beginn der Innensanierung  - in der heutigen Vorlage als Bauabschnitt 2 bezeichnet – werden 

    dem Stadtrat weitere Maßnahmen zur umfassenden Steigerung der Attraktivität des Hallenbades 

    vorgelegt. Das Bad sollte zukünftig  Anziehungspunkt für Kinder, Jugendliche und Familien, für       

    Frauen und Männer, für Seniorinnen, Senioren und behinderte Menschen sowie für Schulen und   

    Vereine sein. Ziel ist dabei das Erreichen eines spannungsvollen Wechsels von sportlicher 

    Betätigung, freizeitorientiertem Erlebnis, von Ruhe und Entspannung.

    Funktionale Inhalte dazu sind im Bauausschuss Bäder möglichst zügig zu erarbeiten und mit einer

    Kostenschätzung  versehen dem Stadtrat vorzulegen.


3. Auch im städtischen Freibad steht ein erheblicher Modernisierungsbedarf an, der einer raschen   

    Behebung bedarf. Ergänzend dazu sind auch weitergehende Maßnahmen zur Steigerung der 

    Attraktivität von der Verwaltung bis zu den Beratungen zum Haushalt 2017 dem Stadtrat    

    vorzulegen.